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   OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23   

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https://dejure.org/2024,1374
OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23 (https://dejure.org/2024,1374)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.01.2024 - 12 W 315/23 (https://dejure.org/2024,1374)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Januar 2024 - 12 W 315/23 (https://dejure.org/2024,1374)
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  • Justiz Sachsen

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  • VG Dresden, 03.02.2010 - 4 K 2487/06
    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Dass die Liquidatorenbestellung selbst nicht unmittelbar im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelt ist, ist unschädlich (vgl. VG Dresden, Urteil vom 03.02.2010 - 4 K 2487/06, NL-BzAR 2010, 245-251, bei juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 17/16

    Verwaltungsakt, Gebührenfreiheit; Flurbereinigungsverfahren,

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Davon ausgehend erfasst diese Norm auch Gebühren von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände (vgl. SächsOVG, Urteil vom 02.12.2016 - 7 C 17/16.F, bei juris Rn. 22 ff.).
  • OLG Naumburg, 17.12.1997 - 2 Ww 109/97

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Gerichtsgebühren im

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Vielmehr sind damit solche Rechtsstreitigkeiten gemeint, die von der Gebührenfreiheit auch schon deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht unmittelbar der Durchführung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, sondern der Verfolgung eigener Rechte dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.1993 - BLw 49/92; OLG LSA, Beschluss vom 17.12.1997 - 2 Ww 109/97).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2016 - 20 W 297/15

    Anwendung von § 67 Abs. 3 GNotKG auf Nachtragsliquidator

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Als unternehmensrechtliches Verfahren (§ 375 Nr. 3 FamFG i.V.m. § 273 Abs. 4 Satz 1 AktG analog) findet hier das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Anwendung (OLG Frankfurt a.M. Beschluss vom 03.05.2016 - 20 W 297/15, BeckRS 2016, 113190 Rn. 15).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 49/92

    Verfahren in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Vielmehr sind damit solche Rechtsstreitigkeiten gemeint, die von der Gebührenfreiheit auch schon deshalb nicht erfasst werden, weil sie nicht unmittelbar der Durchführung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes, sondern der Verfolgung eigener Rechte dienen (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.1993 - BLw 49/92; OLG LSA, Beschluss vom 17.12.1997 - 2 Ww 109/97).
  • VGH Bayern, 28.10.1998 - 13 A 96.2608
    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    So stellt auch § 108 FlurbG eine Vorschrift über die sachliche Kostenfreiheit dar, mit der die Flurbereinigung selbst - anders als etwa deren gerichtliche Rechtmäßigkeitsüberprüfung - gefördert und erleichtert werden soll (BayVGH, Beschluss vom 28.10.1998 - 13 A 96.2608, RdL 1999, 43-44, bei juris Rn. 14).
  • OLG München, 20.02.2014 - 34 Wx 411/13

    Grundbuch-Antragsverfahren: Beschwerde gegen die Vorschussanforderung von Kosten

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Daran ändert auch der Umstand nichts, dass sich der Beschwerdeführer stets gegen seine Kostentragungspflicht verwahrt und die Vorschusszahlung nur zur Vermeidung von Verzögerungen vorgenommen hatte (vgl., wenn auch missverständlich formuliert: OLG München, Beschluss vom 20.02.2014 - 34 Wx 411/13, NJOZ 2014, 1101, bei juris Rn. 6), denn zur Klärung der Frage, ob die beantragte gerichtliche Handlung erst nach Vorschusseinzahlung vorzunehmen ist, besteht nun objektiv kein Bedarf und damit auch im entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren kein Rechtschutzbedürfnis mehr.
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2005 - 14 Wx 53/05

    Wohnungseigentumsrechtliches Verfahren: Erledigung der Hauptsache als Folge einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    b) Dieses Rechtsmittel - gleichgültig, ob es sich gegen den Fakt der Abhängigmachung richtete oder (auch) gegen die Annahme der generellen Kostentragungspflicht - ist durch die Einzahlung des Kostenvorschusses sowie dadurch, dass die beantragte Bestellung des Nachtragsliquidators inzwischen tatsächlich stattgefunden hat, erledigt und damit seither unzulässig (BeckOK KostR/von Selle, 42. Ed., GNotKG § 82 Rn. 16; Toussaint/Zivier, a.a.O., § 82 Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05, NJOZ 2007, 1465, Rn. 12 ff. bei juris).
  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 90/16

    LPG, Kaufvertrag, Übertragungsvertrag, Umwandlung

    Auszug aus OLG Dresden, 09.01.2024 - 12 W 315/23
    Da die Gebühren, Kosten-, Steuer- und Abgabefreiheit grundsätzlich ohne Nachprüfung anzuerkennen ist, wenn die zuständige Landwirtschafts- oder Flurneuordnungsbehörde bestätigt, dass eine Handlung der Durchführung dieses Gesetzes dient, muss diese letztgenannte Bedingung die maßgebliche Voraussetzung für eine Kostenbefreiung sein, und da dort hinsichtlich der Kostenstelle keine Unterscheidung gemacht wird, bedeutet dies zugleich, dass es grundsätzlich ohne Belang ist, durch wen und in welchem Abschnitt des Verfahrens nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz die kostenpflichtige Handlung erfolgt, solange sie der Durchführung dieses Gesetzes dient (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 11.05.2017 - 1 A 90/16, bei juris Rn. 19 ff.).
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